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Secorvo Security News
Editorial: Checks & Balances
Datenschutz ist schon immer ein kontroverses Thema. Zwar hört man die Gleichsetzung der 80er Jahre "Datenschutz = Täterschutz" und das naiv-plakative "Ich habe nichts zu verbergen" ("Dann geben Sie mir doch bitte Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto") nur noch selten. Doch jüngst häufen sich Äußerungen, die ihn als Verhinderung jeder modernen Datenverarbeitung schmähen.
Eine beunruhigende Entwicklung. Denn angesichts der um sich greifenden Digitalisierung gibt es kein wichtigeres Grundrecht. Darüber wachen in Deutschland mehrere Aufsichtsbehörden. Für Bundesbehörden und Unternehmen, die bundesweit Post- und Telekommunikationsdienste erbringen, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig: eine unabhängige Kontrollinstanz, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundestag gewählt wird.
Jede funktionierende unabhängige Kontrolle ist unbequem, auch für demokratische Regierungen. Wie unbequem die des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ist, kann man in seinen Tätigkeitsberichten nachlesen. Im jüngsten Bericht kennt die Ampel, mit der er die Umsetzung seiner Empfehlungen aus dem Vorjahr bewertet, nur eine Farbe: rot. Aber er wirkt: Die Liste der konkreten Beanstandungen und Verwarnungen an Bundesbehörden umfasst knapp drei Seiten - im Vorjahr war die Liste noch zehn Seiten lang.
Die Amtszeit von Ulrich Kelber endete am 07.01.2024. Trotz seiner unbestrittenen rechtlichen und technischen Kompetenz und seiner unaufgeregten Art will die Bundesregierung sie nicht verlängern. Über die Nachfolge wird gerade politisch geschachert. Das ist bedenklich, denn funktionierende Kontrolle ist der Seismograf einer Demokratie. Regierungen, die einem wirksamen Grundrechtsschutz nicht die gebührende Achtung entgegenbringen, demontieren nicht nur ihre eigene Legitimität, sondern schaden der gesamten demokratischen Ordnung.
(Eine Langfassung dieses Editorials erschien in der iX 1/2024.)
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ISSN 1613-4311
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